Discussion:
Balkontür hat Kratzer - wer zahlt (wieviel)
(zu alt für eine Antwort)
Tobias Krispin
2006-03-28 08:21:21 UTC
Permalink
Hallo,

bei der Wohnungsübergabe meiner bisherigen Wohnung hat die Vermieterin
festgestellt, dass sich in der Balkontür ein Kratzer befindet. Sie
wollte, dass ich das meiner Versicherung melde, damit diese den Schaden
übernimmt. Leider habe ich jedoch keine Glasbruchversicherung.
Die Vermieterin meint, dass der Kratzer sich nicht rauspolieren lässt
und sie deshalb die Scheibe ersetzen lassen muss.
Muss ich die neue Scheibe komplett selbst zahlen?

Danke für die Hilfe

T. Krispin
Gunilla
2006-03-28 16:00:41 UTC
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hallo,

wer hat denn den schaden verursacht ?

Viele Grüße
Post by Tobias Krispin
Hallo,
bei der Wohnungsübergabe meiner bisherigen Wohnung hat die Vermieterin
festgestellt, dass sich in der Balkontür ein Kratzer befindet. Sie
wollte, dass ich das meiner Versicherung melde, damit diese den Schaden
übernimmt. Leider habe ich jedoch keine Glasbruchversicherung.
Die Vermieterin meint, dass der Kratzer sich nicht rauspolieren lässt
und sie deshalb die Scheibe ersetzen lassen muss.
Muss ich die neue Scheibe komplett selbst zahlen?
Danke für die Hilfe
T. Krispin
Tobias Krispin
2006-03-28 16:19:55 UTC
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Post by Gunilla
wer hat denn den schaden verursacht ?
Weiß ich nicht. Ich bin mir fast sicher, dass er schon war, aber bei der
Wohnungsübergabe, wo ich die Wohnung übernommen habe nicht aufgefallen
ist. Somit steht er ja auch nicht auf dem Übergabeprotokoll und ich bin
letztendlich der Leidtragende.Vermieterin lässt auch nicht mit sich reden.

Grüße

T. Krispin
Martin Gerdes
2006-03-28 16:00:10 UTC
Permalink
Post by Tobias Krispin
bei der Wohnungsübergabe meiner bisherigen Wohnung hat die Vermieterin
festgestellt, dass sich in der Balkontür ein Kratzer befindet. Sie
wollte, dass ich das meiner Versicherung melde, damit diese den Schaden
übernimmt. Leider habe ich jedoch keine Glasbruchversicherung.
Die Vermieterin meint, dass der Kratzer sich nicht rauspolieren lässt
und sie deshalb die Scheibe ersetzen lassen muss.
Ist denn der Kratzer so, daß man ihn entfernen MUSS?
Post by Tobias Krispin
Muss ich die neue Scheibe komplett selbst zahlen?
Sollte der Richter finden, daß der Kratzer eine übermäßige Abnutzung
ist, dann ja; sollte er finden, daß er im Rahmen der normalen
(Ab-)Nutzung der Mitsache angefallen ist, dann nein.

Wenn die Scheibe ersetzt werden soll, muß über einen Abzug neu für alt
geredet werden.

Wie alt ist denn die Scheibe der Balkontür?

Kannst Du ein Bild des Kratzers machen und es hochladen?
Tobias Krispin
2006-03-29 07:57:57 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Ist denn der Kratzer so, daß man ihn entfernen MUSS?
Ich denke nicht. Ich meine man kann damit leben. Er ist im unteren
Bereich und fällt nicht auf, wenn nicht grad die Sonne direkt drauf fällt.
Post by Martin Gerdes
Wie alt ist denn die Scheibe der Balkontür?
Keine Ahnung. Ich schätze vielleicht 5-7 Jahre.
Post by Martin Gerdes
Kannst Du ein Bild des Kratzers machen und es hochladen?
Leider haben wir keins gemacht.
Martin Gerdes
2006-03-29 22:00:07 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Ist denn der Kratzer so, daß man ihn entfernen MUSS?
Ich denke nicht. Ich meine, man kann damit leben. Er ist im unteren
Bereich und fällt nicht auf, wenn nicht grad die Sonne direkt drauf fällt.
Post by Martin Gerdes
Wie alt ist denn die Scheibe der Balkontür?
Keine Ahnung. Ich schätze vielleicht 5-7 Jahre.
Post by Martin Gerdes
Kannst Du ein Bild des Kratzers machen und es hochladen?
Leider haben wir keins gemacht.
Wie soll ein Außenstehender (z.B. ein Leser dieser NG) die Sachlage Deines
Erachtens denn beurteilen?
news
2006-04-08 21:29:37 UTC
Permalink
Ein Kratzer an der Balkontuer. Wie hoch ist denn der Schaden geschätzt
worden? Gab es einen Kostenvoranschlag oder Angebot eienr Fa.?
War der Kratzer auch nicht schon vorher da? Gab es ein Übernahmeprotokoll,
indem protokolliert wurde, welche Schäden von der Wohnung evtl. übernommen
worden sind und in welchen einwandfreien Zustand sich die Wohnung befindet?
Ist der Schaden wirklich von dir gekommen?
Man kann auch selber eine Fimra beauftragen und sich eine Auskunft über
diesen entstanden Schaden einzuholen.

Grüße D.
Post by Martin Gerdes
Post by Tobias Krispin
bei der Wohnungsübergabe meiner bisherigen Wohnung hat die Vermieterin
festgestellt, dass sich in der Balkontür ein Kratzer befindet. Sie
wollte, dass ich das meiner Versicherung melde, damit diese den Schaden
übernimmt. Leider habe ich jedoch keine Glasbruchversicherung.
Die Vermieterin meint, dass der Kratzer sich nicht rauspolieren lässt
und sie deshalb die Scheibe ersetzen lassen muss.
Ist denn der Kratzer so, daß man ihn entfernen MUSS?
Post by Tobias Krispin
Muss ich die neue Scheibe komplett selbst zahlen?
Sollte der Richter finden, daß der Kratzer eine übermäßige Abnutzung
ist, dann ja; sollte er finden, daß er im Rahmen der normalen
(Ab-)Nutzung der Mitsache angefallen ist, dann nein.
Wenn die Scheibe ersetzt werden soll, muß über einen Abzug neu für alt
geredet werden.
Wie alt ist denn die Scheibe der Balkontür?
Kannst Du ein Bild des Kratzers machen und es hochladen?
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